Der Käufer eines Gebrauchtwagens will gegen den Fahrzeughersteller wegen Einbaus einer Abgasmanipulationssoftware vorgehen und fordert dafür Deckung seines Rechtsschutzversicherers. Der lehnt mit der Begründung ab, die Ansprüche wären an den Autokäufer abgetreten worden, wofür kein Versicherungsschutz bestehe. Zu Recht? mehr …