Falscher Rat bei L-17-Übungsfahrt: Mitschuld an Unfall?
Bei einer L-17-Übungsfahrt kollidierte die Tochter der Klägerin frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der Lenker war nach kurzem Einnicken auf den falschen Fahrbahnstreifen gelangt. Die Klägerin, Beifahrerin ihrer Tochter, hatte empfohlen, selbst auch die Seite zu wechseln. mehr …