OLG: „Überaus weiter Ausschluss“ in Rechtsschutzklausel
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem vom VKI angestrengten Verfahren eine Klausel in einer Rechtsschutzversicherung als intransparent und gröblich benachteiligend qualifiziert. In ihr geht es um „hoheitsrechtliche Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet“ sind. mehr …