Betriebsunterbrechung: alternative Tätigkeit möglich?
Während des Corona-Lockdowns war die Betriebsstätte einer Versicherungsnehmerin, die als klassische Masseurin und als Humanenergetikerin arbeitet, geschlossen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung weigerte sich zu zahlen, weil sie zumindest einen Teil ihrer Tätigkeit auch telefonisch oder online abwickeln hätte können. Zu Recht? mehr …