Nach Unfall: Wer haftet im Tarifverbund?
Am Arlberg sind acht Unternehmen zu einem Tarifverbund zusammengeschlossen, die selbstständig Pisten und Liftanlagen verwalten. Nach einem Sturz klagte ein Kunde das Unternehmen, bei dem er die Karte gekauft hatte, nicht das, dem die entsprechende Piste gehört. Der OGH entschied über die Zulässigkeit dieser Klage. mehr …